Blick in die Vereinsstatuten von 1899

(§ 1) Zweck des Vereins ist die körperliche Kräftigung der Teilnehmer durch gemeinschaftliche Übungen, wozu außer dem Freiturnen auch das Turnen an Geräten, Turnspiele sowie Marschübungen und Turnfahrten gerechnet werden. Insbesondere sollen die jüngeren Mitglieder auf die Ableistung der Militärpflicht vorbereitet werden.

 

(§ 3) Mitglieder zerfallen in Turner und Turnzöglinge. Aktiver Turner kann jeder unbescholtene Mann ohne Unterschied des Standes werden, welcher das 16. Lebensjahr überschritten hat. Als Turnzöglinge können junge Leute von 14 - 16 Jahren mit Genehmigung ihrer Eltern, Vormund oder Lehrherrn aufgenommen werden. Hat der Turnschüler das Turneralter erreicht, so wird über dessen Aufnahme als Turner unter festgesetzten Formen ballotiert (abgestimmt). Der Vorstand beschließt, ob der Turnschüler zum Ballotement zugelassen wird.

(§ 5) Die Mitglieder wählen auf dem alljährlich in der 1. Hälfte des Monats Januar stattfindenden Generalversammlung einen Vorstand, bestehend aus dem Präses, dem Schrift-, dem Turn-, dem Kassen- und dem Gerätewart, sowie je einem Turnwart-Ammann 1 und 2.

(§ 6) Die Anzeigen wegen Abhaltung von Versammlungen werden durch eine dazu gewählte Ordonnanz besorgt.

(§ 11) In den Versammlungen hat jedes Mitglied das Recht, seine Ansicht frei auszusprechen. Jeder, der sprechen will, hat vorher den Präses um das Wort zu bitten und keiner ist in seiner Rede zu unterbrechen.

(§ 13) In den Versammlungen dürfen nur Vereinssachen verhandelt werden, insbesondere ist das Kartenspielen streng verboten.

(§ 21) Der Vorstand ist ermächtigt, im Laufe eines Jahres Gelder im Betrage bis zu einer Höhe von 20 Mark zu verwenden. Ausgaben über 6 Mark bedürfen jedoch jedes mal der Genehmigung der Vereinsmitglieder.

(§ 24) Die Ausstoßung eines Mitgliedes kann nur durch Beschluß einem Hauptversammlung erfolgen. Zum Antrag auf Ausschluss berechtigt:

    wiederholt erfolglos erteilterVerweis,
    wiederholte Zänkereien und anerkannte Unverträglichkeit,
    unordentlicher oder  dem  turnerischen Würde nicht angemessener Lebenswandel,
    nachgewiesene,  böswillige Lüge,
    Widersetzlichkeit gegen die Anordnungen des Vorstandes.


(§ 33) Die Turn-Abzeichen bestehen aus einer Mütze und einem Vereinsabzeichen.

(§ 34) Jeder Turner ist verpflichtet, zur bestimmten Zeit auf dem Turnplatze zu erscheinen, wenn nicht dringende Abhaltung ihn entschuldigt.

(§ 35) Ist jemand aus triftigen Gründen behindert, nicht zum Turnen kommen zu können, muss derselbe beim Vorstand um Dispensation vom Turnen nachsuchen.

(§ 36) Während des Turnens darf auf dem Turnplatze nicht geraucht, gegessen oder getrunken werden und sind alle Witzeleien bei den Turnübungen zu vermeiden.

(§ 43) Dem Vorturner lässt niemand an den Übungen seiner Riege teilnehmen, der nicht in dieselbe eingeschrieben oder ihm zugewiesen ist.

 

Aus alten Protokollen


1. März 1899

Unentschuldigtes Fehlen bei Versammlungen  20 Pfennig Strafe. Monatsbeitrag ebenfalls 20 Pfennig. Zuspätkommen zu Versammlungen, 10 Pfennig Strafe ebenso beim Turnen  (ein Bier kostete 10 Pf.)

9. April 1899

August Böker stellt den Antrag auf Anschaffung einer Vereinsmütze. E. Nüsse stellt den Antrag auf Anschaffung eines Sprunggestells. Beiden Anträgen wurde stattgegeben.

Neue Mitglieder wurden nur mit Stimmenmehrheit der Vereinsmitglieder aufgenommen.

Das Nichttragen der Vereinsmütze zu Versammlungen wird mit 25 Pfennigen bestraft.

9. Juli 1899

Vom Vorstand wurde der Antrag gestellt, Statutenbücher drucken zu lassen. Die Kosten übernimmt der Verein.

10. Dezember 1899

Turnen ist mittwochs und sonnabends. Entschuldigungen werden nicht angenommen.

Am 11. Februar 1900 soll ein Ball gefeiert werden. Es wurde ein Komi-tee gewählt. Jedes Mitglied hat dem Komitee Folge zu leisten. Das Tan-zen mit Kopfbedeckung oder Zigarre wird mit 25 Pfennig bestraft.

Wer Ruhe und Ordnung stört, wird mit 50 Pfennig bestraft.

Kapelle soll für 36,- Mark bestellt werden.

24. Juni 1900

Teilnehmer am Fest und jedes Vereinsmitglied hat präzise 3.41 Uhr beim Schriftwart zu erscheinen. Das Fehlen ohne Entschuldigung wird mit  50 Pfennig bestraft.

Bei einem Ausflug nach Rotenkir-chen sollte sich jedes Mitglied beteiligen. Das Fehlen ohne genügende Entschuldigung wird mit 50 Pfennig bestraft.

8. Juli 1900

Bei der Versammlung am 24.06. ist es zwischen Aug. Nordmeier und Wilh. Bode zu Streitigkeiten gekommen. Das Schiedsgericht hat Aug. Nordmeier mit 1 ,50 Mark und Wilh. Bode mit 75 Pf. bestraft. Wer diesen Betrag innerhalb von 3 Monaten nicht bezahlt hat, scheidet automatisch aus dem Verein aus.

12. Mai 1901

Es wurde beschlossen, zwei Trom-meln und vier Flöten anzuschaffen.

10. November 1901

Am 24.11. soll ein Vereinskränzchen stattfinden mit gemeinsamem Essen. Die Vereinsmitglieder dürfen sich hieran nicht ausschließen.

11. Mai 1902

Es wurde beschlossen, dass der Verein sich fotografieren lassen will. Jedes Mitglied - außer es sind zwei in einer Familie - muss ein Bild nehmen.

16. November 1902

Es wurde beschlossen, ein Barren und ein Reck anzuschaffen. Das Geld für einen Barren soll vom Vereinsvermögen abgehoben werden, und zwar 25 Mark. Es bleiben somit noch 75 M Guthaben auf der Sparkasse. (Gesamtkosten für den Barren 104 Mark, 20 Pfennig).

Jahresabschluss für 1902 am 9. März. Die Einnahme vom 14. April 1901 bis Monat März 1902 hat betragen an Monatsbeiträgen, Eintrittsgeld, Aufnahme am Vergnügen 138 Mark, 55 Pfennig.

Die Ausgabe in diesem Jahre betrug für Kosten der Bälle und Getränke sowie Anschaffung von Flöten und Trommeln 88 Mark, 55 Pfennig, bleibt ein Überschuss oder Reingewinn von 50 Mark.

Diese Rechnung oder Bilanz ist nach Aufstellung des Kassenführers W. Kahle hierselbst aufgestellt und von den Revisoren A. Nolte und W. Kaller für richtig befunden.

17. April 1904

Es wurde beschlossen, dass der Verein zum Beitritt in den Arbeiter-Turnerbund angemeldet wird.

1. Juni 1904

Jedes Mitglied, welches am 10. Juli nach anderweitigen Vergnügen geht, und nicht am Bezirksturnfeste Hilwartshausen teilnimmt, wird mit 1 Mark  bestraft.

13. November 1904

Wer dem Turnwart  oder dessen Stellvertreter den Gehorsam  verweigert, wird mit 10 Pfennig bestraft.

17. Dezember 1904

Es wurde die Anschaffung einer Fahne beschlossen. Am 28. Januar 1905 wurde der Versammlung mitgeteilt, dass das Landratsamt den Wunsch geäußert hat, die Fahne mit folgendem Spruch zu versehen: ,,Gut  Heil sei unser Panier, treue Freundschaft unsere schönste Zier”.

21. Mai 1905

Am 12. und 13. Juni 1905 findet Stiftungsfest und Fahnenweihe des Turnvereins Germania statt. Am 13. Juni gemeinsames Frühstück, von 1 bis 2 Uhr Konzert mit Schauturnen, von 2 bis 3 Uhr Festumzug.

10. Dezember 1905

Es wurde beschlossen, aus dem Arbeiter-Turnerbund auszutreten.

19. Mai 1906

Es wurde beschlossen, dass die Vereinsfahne und die Turngeräte versichert werden sollen.

13. April 1908

Es wurde beschlossen, den Hinterbliebenen des Turngenossen Reinecke aus der Vereinskasse 20 Mark zu bewilligen. Weiter soll ein Kranz für 6 Mark gekauft werden.

Von den Vereinsmitgliedern werden zwei Monate doppelte Beiträge erhoben.

25. März 1933

Aus der Mitte der Versammlung wurde der Antrag gestellt, mit Rücksicht auf die augenblickliche politische und wirtschaftliche Lage aus dem MSV auszutreten. Es wird erwogen, dem Westdeutschen Spielverband beizutreten.

Mit Rücksicht auf die allgemeine Lage soll der Sportplatz nicht wieder gepachtet werden.

29. April 1933

(Monatsversammlung)

Der gesamte Vorstand legt sein Amt nieder.

Es soll eine Unfall- und Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.

Der Vorsitzende ermahnt alle Mitglieder, in Zukunft mit allen Kräften den Verein zu fördern, insbesondere neue Mitglieder zu werben, damit der Verein auch weiterhin blühe und gedeihe. Vor allem soll Zusammen-gehörigkeits- und Kameradschaftsgeist herrschen und äußerste Disziplin bewahrt werden. Nur dann könne unser Verein auch was erreichen.

Mitglied Georg Nüsse beantragt, bei Vereinsversammlungen und Fußballspielen keine politischen Abzeichen zu tragen.

7. Oktober 1933

Zum Vereinsführer wurde der bisherige Vorsitzende Karl Schinkel gewählt.

31. Juli 1933

Es wird beschlossen, vorläufig nicht Fußball zu spielen, da fast alle Mitglieder in der SA sind und dadurch sportlich sehr in Anspruch genommen werden.

12. Mai 1934

Der Verein ist aufgelöst. Der Kassenbestand, zwei Fußbälle etc. werden dem SA-Trupp Dassensen geschenkt.

Am Vorturnerkurs nimmt Erwin Schoppe teil. Der Lohnausfall wird vom Verein bezahlt. (10 Mark)

Hier ist zum ersten Male von einer Damenriege die Rede.

4. Mai 1947

Wegen der Sportplatzfrage soll bei Frau Hatop und Ernst Niehoff gefragt werden, ob uns ein Stück Land verpachtet wird. Wenn nicht, soll versucht werden, im Walde auf dem Schulplatz einen Sportplatz anzulegen.

1. Juni 1947

Der Sportplatz wird voraussichtlich im Walde angelegt. Sollte sich die Forstgenossenschaft weigern, uns den Platz zu verkaufen, so soll ein Sportplatz in der Nähe des Dorfes enteignet werden.

29. Juni 1947

Die Weide von Ernst Niehoff ist auf sechs Jahre gepachtet. Am 6. Juli haben sich alle Mitglieder dort einzufinden, um den Platz herzurichten.

3. August 1947

Hier ist das erste Mal von Handball die Rede. Es soll noch eine 3. Mannschaft  aufgestellt werden.

3. Januar 1948

Die Mitglieder wurden ermahnt, sich mehr an den sportlichen Veranstaltungen zu beteiligen.

17. Juli 1948

Die Statuten sollen geändert werden. Es gibt zwei Paar vereinseigene Fußballschuhe.

14. Mai 1948

Wenn ein Spiel nicht stattfinden kann, werden die Spieler, die das verschuldet haben, für die Strafe haftbar gemacht.

4. Juni 1948

Alle Vereinsmitglieder über 60 Jahre werden als Ehrenmitglieder geführt.

4. Dezember 1949

Zum ersten Male ist von einem Zuschuss von DM 150,- vom Kreis die Rede.

15. Januar 1955

Unter Punkt Verschiedenes ergriff Kassierer August Nagel das Wort und beantragte, dass jeder Junggeselle und jung Verheiratete eine Übung am Barren machen soll, ganz gleich wie. Wer nicht mitmacht muss 2,- DM in die Kasse zahlen. Horst Düe, Heinz Heere, Herbert Specht, Günther Nüsse und Heini Böcker hielten es nicht für nötig mitzumachen und mussten daher die fällige Strafe zahlen. Nach einigen gemütlichen Stunden wurde die Versammlung um 3 Uhr geschlossen.

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